Chat-Nachrichten weiterleiten – DSGVO-Verstoß? Was der BGH-Fall I ZR 256/25 für die anwaltliche Praxis bedeutet
Der BGH verhandelt in einem aktuellen Fall ( Az.: I ZR 256/25) über die Weiterleitung privater Chat-Nachrichten. Der Fall zeigt exemplarisch, wie DSGVO und allgemeines Persönlichkeitsrecht ineinandergreifen und wie KI-gestützte Rechtsrecherche Anwält:innen dabei hilft, solche Schnittstellenfragen schneller und fundierter zu bearbeiten.
Wie weit reicht der Schutz privater digitaler Kommunikation, wenn sie den ursprünglichen Chat-Kreis verlässt? Diese Frage beschäftigt aktuell den Bundesgerichtshof – und sie betrifft potenziell jede Mandantin und jeden Mandanten, der oder die WhatsApp, Signal oder Threema nutzt. Der Fall ist ein Lehrstück dafür, wie eng Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrecht ineinandergreifen können und warum sich Rechtsprechung in diesem Bereich derzeit an einer echten Grauzone abarbeitet. Dieser Beitrag ordnet den Fall ein und zeigt, an welchen Stellen eine KI-gestützte Rechercheplattform Anwält:innen in vergleichbaren Fällen konkret Zeit und Aufwand sparen kann.
Fall im Fokus
Zwei befreundete Frauen tauschten sich über einen Messenger-Dienst vertraulich über die Verhältnisse in der Arztpraxis aus, in der die Klägerin beschäftigt war. Der Arbeitgeber der Klägerin und dessen Lebensgefährtin, die Office-Managerin der Praxis, waren der Beklagten aus gemeinsamen Treffen bekannt. Nach einem Zerwürfnis leitete die Beklagte die private Korrespondenz an die Office-Managerin weiter – die Klägerin verlor daraufhin ihren Job.
Die Klägerin verlangt 7.500 € Geldentschädigung, die Feststellung der Schadensersatzpflicht sowie die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten.
Bisheriger Prozessverlauf:
- Das Landgericht hat der Klage antragsgemäß stattgegeben.
- Das Berufungsgericht hat das Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen. Begründung: Die DSGVO sei wegen der sogenannten Haushaltsausnahme (Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO) gar nicht anwendbar, da die Beklagte ausschließlich persönlich gehandelt habe. Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG lehnte das Gericht ebenfalls ab – die Beeinträchtigung sei trotz rechtswidrigen Eingriffs nicht schwerwiegend genug gewesen, zumal die Klägerin bereits im Eilverfahren eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erwirkt hatte.
- Die Revision der Klägerin wurde zugelassen; verhandelt wurde am 30. Juli 2026, die Urteilsverkündung ist für den 17. September 2026, 8:45 Uhr, terminiert.
Bemerkenswert: Bereits in der mündlichen Verhandlung deutete der I. Zivilsenat an, dass er die Auslegung der Haushaltsausnahme möglicherweise dem EuGH vorlegen könnte – zu dieser Frage gibt es bislang kaum gefestigte Rechtsprechung, weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene. Sollte es zu einer Vorlage kommen, würde sich die endgültige Klärung erheblich verzögern.
Der Fall zeigt: Selbst ein scheinbar alltäglicher Sachverhalt – zwei Freundinnen, ein Messenger, ein Streit – kann eine der ungeklärtesten Fragen des europäischen Datenschutzrechts aufwerfen.
Wo KI hilft: Juristische Recherche bei Schnittstellenfällen
Fälle wie diese sind gerade deshalb anspruchsvoll, weil sie nicht in einem einzigen Rechtsgebiet verortet sind, sondern DSGVO, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Arbeitsrecht (Kündigung) und einstweiligen Rechtsschutz miteinander verknüpfen. Genau hier setzt KI-gestützte Rechtsrecherche an:
- Schnelle Einordnung der Haushaltsausnahme KI kann bestehende Rechtsprechung und Literatur zu Art. 2 Abs. 2 Buchst. c DSGVO bündeln und die wenigen einschlägigen Entscheidungen – national wie europäisch – strukturiert gegenüberstellen, statt dass Anwält:innen sie einzeln zusammensuchen müssen.
- Abgrenzung DSGVO vs. allgemeines Persönlichkeitsrecht Eine KI-Recherche kann aufzeigen, in welchen Konstellationen Gerichte einen DSGVO-Anspruch verneinen, aber dennoch einen Anspruch aus § 823 BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG bejahen – ein Muster, das für die Mandantenberatung entscheidend ist, weil beide Anspruchsgrundlagen unterschiedliche Voraussetzungen und Rechtsfolgen haben.
- Verfolgung anhängiger Verfahren und möglicher EuGH-Vorlagen Gerade bei Verfahren, die – wie hier – auf eine Vorlage an den EuGH hinauslaufen könnten, hilft eine KI-Plattform dabei, den Verfahrensstand im Blick zu behalten und frühzeitig auf relevante Entwicklungen zu reagieren, statt Pressemitteilungen manuell zu verfolgen.
- Erstellung erster Entwürfe für Mandantenmemos Auf Basis der Fallfakten kann eine KI-Plattform einen ersten Entwurf für ein Kurzmemo erstellen, das die Erfolgsaussichten einer vergleichbaren Klage skizziert, offene Rechtsfragen benennt und als Grundlage für die vertiefte anwaltliche Prüfung dient.
Von der Suche zur Strategie
KI ersetzt keine juristische Bewertung – aber sie verschafft die Zeit, die für eine fundierte Bewertung nötig ist. Bei einem Fall wie I ZR 256/25 kann das konkret bedeuten:
- Schnellerer Überblick über eine dünne und uneinheitliche Rechtsprechungslage
- Frühzeitiges Erkennen, dass parallel mehrere Anspruchsgrundlagen zu prüfen sind
- Zeitersparnis bei der Erstellung erster Recherchememos für Mandant:innen, die von einer Kündigung oder einer Chat-Weitergabe betroffen sind
Fazit: Wenn die Rechtslage selbst noch offen ist, zählt Geschwindigkeit bei der Recherche
Bis der BGH – möglicherweise erst nach einer Vorlage an den EuGH – abschließend entscheidet, bleibt die Rechtslage zur Weiterleitung privater Chats offen. Für die anwaltliche Praxis heißt das: Wer Mandant:innen in vergleichbaren Fällen berät, muss mit Unsicherheit arbeiten – und genau in solchen Phasen zahlt sich eine Recherche aus, die Präzedenzfälle, Literaturmeinungen und aktuelle Verfahrensstände schnell zusammenführt.
