Kult-Sandale oder technisches Design? Wie KI die Grenzen des Urheberrechts bei Alltagsprodukten neu zieht
Ein ikonisches Design ist oft das wertvollste Kapital eines Unternehmens. Doch was passiert, wenn der formale Designschutz nach 25 Jahren ausläuft? Viele Hersteller versuchen dann, ihre Produkte über das Urheberrecht zu schützen – ein Schutz, der bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers währt. Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2025 - Az. I ZR 16/24 zur legendären Birkenstock-Sandale zeigt jedoch, wie hoch die Hürden für diesen „ewigen“ Schutz hängen und warum die Abgrenzung zwischen technischer Notwendigkeit und künstlerischer Freiheit zur Mammutaufgabe für Juristen wird.
Der Fall: Der Kampf um die „Arizona“ und „Gizeh“
Birkenstock wehrte sich gegen den Vertrieb von täuschend ähnlichen Sandalen durch einen Konkurrenten. Da der spezifische Designschutz für die Modelle bereits abgelaufen war, stützte das Unternehmen seine Klage auf das Urheberrecht (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG). Die Argumentation: Die Sandalen seien „Werke der angewandten Kunst“.
Der BGH erteilte dem jedoch eine Absage. Das Gericht bestätigte, dass eine „persönliche geistige Schöpfung“ voraussetzt, dass der Schöpfer einen gestalterischen Spielraum hat, den er künstlerisch nutzt. Wenn eine Gestaltung jedoch weitgehend durch den technischen Zweck – hier die Ergonomie des Fußbetts und die Stabilität der Riemen – vorgegeben ist, bleibt kein Raum für urheberrechtlichen Schutz.
Die juristische Komplexität: Die Suche nach der „künstlerischen Leistung“
Der Fall verdeutlicht die extrem schwierige Beweisführung im IP-Recht (Intellectual Property):
- Technische Bedingtheit: Juristen müssen nachweisen, ob ein Merkmal (z. B. die Form einer Schnalle) rein funktional ist oder eine ästhetische Wahl darstellt.
- Abgrenzung zum Stand der Technik: Um die „Originalität“ zu beweisen, muss das gesamte Marktumfeld zum Zeitpunkt der Entstehung des Designs analysiert werden. Was war damals Standard? Was war wirklich neu und individuell?
- Wahrnehmung der Verkehrskreise: Das Gericht muss beurteilen, ob die „für Kunst empfänglichen Kreise“ in dem Produkt eine künstlerische Leistung sehen – eine oft subjektive und schwer vorhersehbare Einschätzung.
Warum Legal AI hier den entscheidenden Vorteil bietet
Gerade in der Grauzone zwischen technischem Design und Urheberrecht wird KI zum strategischen Gamechanger für Kanzleien und Rechtsabteilungen:
- Automatisierte Umfeldanalyse (Prior Art Search): Um zu beweisen, dass ein Design zum Zeitpunkt seiner Entstehung (vielleicht vor 40 Jahren) eine „künstlerische Leistung“ war, müssen tausende historische Kataloge und Register durchsucht werden. Eine KI-gestützte Bildersuche kann diese visuelle Recherche in Sekunden erledigen und exakt aufzeigen, welche Gestaltungsmerkmale damals bereits üblich waren.
- Objektivierung der „technischen Notwendigkeit“: KI-Modelle, die auf Produktdesign trainiert sind, können analysieren, wie viele alternative Gestaltungsmöglichkeiten für eine bestimmte Funktion (z. B. ein Fußbett) existieren. Liefert die KI hunderte andere, ebenso funktionale Designs, ist dies ein starkes Indiz für die „gestalterische Freiheit“ des Urhebers – ein zentrales Argument für den Urheberrechtsschutz.
- Prädiktive Analyse von Gerichtsurteilen: KI-Systeme können tausende Entscheidungen zu Werken der angewandten Kunst auswerten. Sie helfen Juristen dabei, die Erfolgsaussichten einer Klage einzuschätzen, indem sie Muster erkennen: Welche ästhetischen Merkmale haben in der Vergangenheit bei welchem Senat zur Anerkennung der „Schöpfungshöhe“ geführt?
Fazit: Präzision statt Bauchgefühl
Das Birkenstock-Urteil erinnert uns daran, dass im Designrecht nichts so beständig ist wie der Wandel – und dass technischer Komfort allein kein Urheberrecht begründet. Für IP-Juristen bedeutet dies, dass sie ihre Argumentation auf eine noch solidere Datenbasis stellen müssen. KI-gestützte Rechercheplattformen bieten hierfür die notwendige Präzision, um die feine Linie zwischen Handwerk und Kunst gerichtsfest zu ziehen.
